VORAUSSETZUNG:
Der Beruf der medizinischen Sekretärin ist im Prinzip allen erwachsenen Personen zugänglich.
Um diese Ausbildung zur medizinischen Sekretärin absolvieren zu können, muss die obligatorische Schulausbildung abgeschlossen sein. Die Ausbildung kann ab dem 18. Lebensjahr begonnen werden oder mit Zustimmung der Eltern ab dem 16. Lebensjahr.
Rücktritt vom Vertrag:
Nach Unterzeichnung des Lehrvertrages kann der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kann der Vertrag nicht mehr annulliert werden.
Die Ausbildung muss in einem Zeitraum von 36 Monaten abgeschlossen werden.